Hauptpotentialausgleich

 Der Potentialausgleich beseitigt Potentialunterschiede zwischen Körpern und fremden  
 leitfähigen Anlageteilen oder zwischen verschiedenen leitfähigen Anlageteilen.
Man unterscheidet den Hauptpotentialausgleich und den zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich.
  Der Hauptpotentialausgleich (Bild) muß in allen Gebäuden mit elektrischem HausanschluB oder mit
einer gleichwertigen Versorgungseinrichtung durchgeführt werden.
   
  Den zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich führt man z.B. in Räumen mit Badewanne oder Dusche durch.    
  Die Potentialausgleichsschiene wird bei Kabelanschluß im Hausanschlußraum, bei
Freileitungsanschluß meist in der Nähe der Hauptwasserleitung montiert und mit der Anschlußfahne
des Fundamenterders verbunden.
An der PA-Schiene sind alle metallischen Leitungssysteme, z.B. Frischwasserleitung, Abwasserleitung, Heizungsanlage und Gasinnenleitung, die Antennenanlage und soweit möglich Metallteile der Gebäudekonstruktion anzuschließen.
Der Potentialausgleichsleiter wird an Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen immer hinter der
Trennstelle, z.B. nach Absperrventilen, angeschlossen.
   
  In TN-Netzsystemen wird eine Verbindung mit dem PEN-Leiter, in TT-Netzsystemen und in
IT-Systemen mit dem PE-Leiter hergestellt.
   
  Der Leiterquerschnitt der Hauptpotentialausgleichsleitung wird nach dem Schutzleiterquerschnitt
der stärksten, vom Hausanschluß oder von der Hauptverteilung abgehenden Hauptleitung bemessen.
   
   Der Leiterquerschnitt der Hauptpotentialausgleichsleitung muß dem halben Querschnitt des
 Hauptschutzleiters entsprechen, mindestens jedoch 6mm² Kupfer betragen.
   
  Die Aderfarbe für Potentialausgleichsleitungen ist Grün-gelb.
Bei einadriger Mantelleitung (NYM) oder bei Kabel (NYY) genügt eine dauerhafte grün-gelbe
Kennzeichnung der Leitungsenden. Querschnitte für Hauptpotentialausgleichsleitungen sieheTabelle.
   
     
DIN VDE 0100 Teil 200 definiert:

"Elektrische Verbindung, die die Körper elektrischer Betriebsmittel und fremde leitfähige Teile auf gleiches oder annähernd gleiches Potential bringt".

Zur Prüfung
Die Prüfung des Potentialausgleichs erfolgt bei Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 610. Sie umfasst folgende Prüfschritte:

1. Besichtigen
Vorhandensein und richtige Anordnung des zentralen Potentialausgleichs gemäß den Vorgaben von DIN VDE 0100 Teil 410 und der Anlagendokumentation.
Vorhandensein und richtige Anordnung des zusätzlichen Potentialausgleichs an den nach DIN VDE 0100 (Tafel ) festgelegten Orten.
Kontrolle des Einbeziehens aller fremden leitfähigen Teile des Gebäudes bzw. der jeweiligen Orte in den PA.
Ordnungsgemäße Auswahl (Prüfzeichen!) und bestimmungsgemäßer Einsatz der PAS sowie der Anschlussmittel.
Richtige Auswahl und Einsatz der PA-Leiterquerschnitte, ordnungsgemäßer Anschluss sowie richtige Kennzeichnung und Verlegung der PA-Leiter.

2. Erproben
Kontrolle des festen Sitzes der Leiter an den Anschlussstellen sowie der Anschlussmittel an den fremden leitfähigen Teilen durch eine Handprobe.

3. Messen
Nachweis der Wirksamkeit des Potentialausgleichs durch eine Messung des Widerstands zwischen
den fremden leitfähigen Teilen und der PAS sowie
den durch einen PA-Leiter verbundenen Teilen
mit einem dafür geeigneten Prüfgerät nach DIN VDE 0413. Sofern nicht durch die Länge des PA-Leiters ein höherer Widerstandswert bedingt ist, sollte der gemessene Wert nicht mehr als 0,1 Ohm betragen.