Hauptpotentialausgleich |
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Der Potentialausgleich beseitigt Potentialunterschiede zwischen Körpern und fremden | ||||||||
leitfähigen Anlageteilen oder zwischen verschiedenen leitfähigen Anlageteilen. | ||||||||
Man unterscheidet den Hauptpotentialausgleich und den zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich. | ||||||||
Der
Hauptpotentialausgleich (Bild) muß in allen Gebäuden mit elektrischem
HausanschluB oder mit einer gleichwertigen Versorgungseinrichtung durchgeführt werden. |
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Den zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich führt man z.B. in Räumen mit Badewanne oder Dusche durch. | ||||||||
Die
Potentialausgleichsschiene wird bei Kabelanschluß im Hausanschlußraum, bei
Freileitungsanschluß meist in der Nähe der Hauptwasserleitung montiert und mit der Anschlußfahne des Fundamenterders verbunden. An der PA-Schiene sind alle metallischen Leitungssysteme, z.B. Frischwasserleitung, Abwasserleitung, Heizungsanlage und Gasinnenleitung, die Antennenanlage und soweit möglich Metallteile der Gebäudekonstruktion anzuschließen. Der Potentialausgleichsleiter wird an Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen immer hinter der Trennstelle, z.B. nach Absperrventilen, angeschlossen. |
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In TN-Netzsystemen
wird eine Verbindung mit dem PEN-Leiter, in TT-Netzsystemen und in IT-Systemen mit dem PE-Leiter hergestellt. |
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Der Leiterquerschnitt
der Hauptpotentialausgleichsleitung wird nach dem Schutzleiterquerschnitt
der stärksten, vom Hausanschluß oder von der Hauptverteilung abgehenden Hauptleitung bemessen. |
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Der
Leiterquerschnitt der Hauptpotentialausgleichsleitung muß dem halben
Querschnitt des Hauptschutzleiters entsprechen, mindestens jedoch 6mm² Kupfer betragen. |
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Die Aderfarbe für
Potentialausgleichsleitungen ist Grün-gelb. Bei einadriger Mantelleitung (NYM) oder bei Kabel (NYY) genügt eine dauerhafte grün-gelbe Kennzeichnung der Leitungsenden. Querschnitte für Hauptpotentialausgleichsleitungen sieheTabelle. |
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DIN VDE 0100 Teil 200
definiert: "Elektrische Verbindung, die die Körper elektrischer Betriebsmittel und fremde leitfähige Teile auf gleiches oder annähernd gleiches Potential bringt". Zur Prüfung Die Prüfung des Potentialausgleichs erfolgt bei Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 610. Sie umfasst folgende Prüfschritte: 1. Besichtigen Vorhandensein und richtige Anordnung des zentralen Potentialausgleichs gemäß den Vorgaben von DIN VDE 0100 Teil 410 und der Anlagendokumentation. Vorhandensein und richtige Anordnung des zusätzlichen Potentialausgleichs an den nach DIN VDE 0100 (Tafel ) festgelegten Orten. Kontrolle des Einbeziehens aller fremden leitfähigen Teile des Gebäudes bzw. der jeweiligen Orte in den PA. Ordnungsgemäße Auswahl (Prüfzeichen!) und bestimmungsgemäßer Einsatz der PAS sowie der Anschlussmittel. Richtige Auswahl und Einsatz der PA-Leiterquerschnitte, ordnungsgemäßer Anschluss sowie richtige Kennzeichnung und Verlegung der PA-Leiter. 2. Erproben Kontrolle des festen Sitzes der Leiter an den Anschlussstellen sowie der Anschlussmittel an den fremden leitfähigen Teilen durch eine Handprobe. 3. Messen Nachweis der Wirksamkeit des Potentialausgleichs durch eine Messung des Widerstands zwischen den fremden leitfähigen Teilen und der PAS sowie den durch einen PA-Leiter verbundenen Teilen mit einem dafür geeigneten Prüfgerät nach DIN VDE 0413. Sofern nicht durch die Länge des PA-Leiters ein höherer Widerstandswert bedingt ist, sollte der gemessene Wert nicht mehr als 0,1 Ohm betragen. |
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