Neue Errichtungsbestimmungen für Räume
 

mit Badewanne oder Dusche

   
- DIN VDE 0100-701 -
 

701.1 Anwendungsbereich
gilt für das Errichten elektrischer Anlagen in Räumen und Bereichen, die bestimmungsgemäß dem Baden und/oder Duschen von Personen dienen
- fabrikfertigen Bade- oder Duscheinrichtungen
- in Caravans
- in Krankenhäusern
- Bereiche, die durch behinderte Personen benutzt werden
- in fest abgegrenzten Bereichen in Schwimmbädern mit Duschen und ggf. Badewanne
 

gilt nicht für
- vorübergehend im Garten aufgestellt werden
- direkt neben Schwimmbecken (im Bereich 0, 1 und 2 )
- für Notduschen in Laboratorien

     
  701.3 Einteilung der Bereiche
Reduzierung der Bereiche auf drei
- Begrenzung der Bereiche durch
- Wände, Decken, Dachschrägen, Fußböden, Fenster, Raumtüren und fest 
     
    angebrachte Abtrennungen
- Nicht als Begrenzung gelten, die
     
    ohne bauliche Maßnahmen entfernbar sind
- Duschvorhänge
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Duschtrennwände
     
       
701.32.2 Bereich 0
Das Innere der Bade- und Duschwanne
701.512.2.1 Schutzarten
Elektrische Betriebsmittel dürfen nur errichtet werden:
- im Bereich 0 mit mindestens der Schutzart IPX7
- im Bereich 1 und 2 mit mindestens der Schutzart IPX4
701.52 Kabel- und Leitungsanlagen
a) ...auf Putz bzw. bis zu einer Tiefe von 6 cm unter Putz oder hinter Verkleidungen
   nur verlegt werden, wenn diese
- der Versorgung von elektrischen Betriebsmittel in diesem Räumen dienen und
- einen Schutzleiter enthalten
(bei SELV, PELV oder Schutztrennung auch ohne Schutzleiter)
b) ...andere Stromkreise muß eine Restwanddicke von mindestens 6 cm vorhanden
  sein. Ist dies nicht möglich, dürfen Kabel und Leitungen nur
- mit SELV, PELV oder Schutztrennung angewendet werden oder
- die Stromkreise müssen mit FI (RCDs) I <30mA geschützt werden und einen
  Schutzleiter enthalten
  Bereich 1
- Verbindungs- und Anschlußdosen für die zulässigen Verbrauchsmittel
- mit Nennspannung bis AC 25 V oder bis DC 60 V in SELV- oder PELV-Stromkreise
  Bereich 2
- Verbindungs- und Anschlußdosen für die zulässigen Verbrauchsmittel
- mit Nennspannung bis AC 25 V oder bis DC 60 V in SELV- oder PELV-Stromkreise
- Rasiersteckdose mit Trenntransformator
 Außerhalb der Bereiche nur dort Steckdosen zulässig
701.55 Verbrauchsmittel

Im
Bereich 0
- wenn nach Herstellerangaben für die Bereiche zugelassen sind und
- fest angeordnet und fest angeschlossen sind und
- mit AC 12 V oder bis DC 30V in SELV
- Strompuelle für SELV außerhalb Bereich 0 und 1 errichten

Im
Bereich 1 fest angeordnet und fest angeschlossen sind
- Wassererwärmer
- Whirlpool und Abwasserpumpe
- Geräte mit SELV oder PELV ( bis AC 25V oder DC 60V)
- Stromquelle für SELV oder PELV außerhalb Bereich 0 und 1 errichten

Im
Bereich 2 fest angeordnet und fest angeschlossen sind
- Geräte mit FI-Schutz und in IPX4
- Rasiersteckdose mit Trenntransformator

Außerhalb der Bereiche nur dort Steckdosen zulässig
701.753 Fußboden-Flächenheizung

- isolierte Heizleitungen nach DIN VDE 0253 oder
- Flächenheizelemente nach E DIN VDE 0700 Teil 96/A30 mit
Teil 96/A31 und E DIN VDE 0700 Teil 241

mit einem metallenen Mantel verwendet werden, der mit dem
Schutzleiter zu verbinden ist (nicht bei SELV).

Schutzmaßnahme Schutztrennung nicht zulässig.
1 Teil 410 / 11.83 Schutzmaßnahmen:
Schutz gegen gefährliche Körperströme
2 Teil 701 / 02.02 Räume mit Badewanne
und Dusche (RCD-Schutz zwingend)
3 Teil 702 / 11.82 Überdachte Schwimmbecken
(Schwimmhallen) und Schwimmanlagen im Freien
(RCD-Schutz zwingend)
4 Teil 737 / 04.88 Feuchte und nasse Räume;
Anlagen im Freien (RCD-Schutz zwingend)
5 Teil 738 / 04.88 Springbrunnen
(RCD-Schutz zwingend)
6 Teil 739 / 06.89 Wohnungen
(RCD-Schutz Empfehlung)
Bezugnehmend auf immer wiederkehrende Fragen bzgl. Installation von Ventilatoren im Bad
Beispiel der Fa. MAICO :